Aufnahmeverfahren

Die Anmeldung für einen Kindergartenplatz erfolgt in einem datenschutzkonformen Onlineverfahren über die Homepage der Gemeinde Pentling.

Nach erfolgreicher Datenübermittlung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung und erfahren  den Zeitraum der Platzzuteilung. Nach Ihrer Rückantwort über die Aufnahme des Platzes erfolgt die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages selbstverständlich in Papierform und persönlich im Kindergarten.

Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird die Platzvergabe nach folgenden Kriterien getroffen:

  • Kinder, deren Mutter bzw. Vater alleinerziehend und berufstätig ist und ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Pentling haben
  • Alter des Kindes
  • Geschwisterkinder in der Einrichtung
  • Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befindet und ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Pentling haben
  • Kinder mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Pentling

Die Aufnahme erfolgt für in der Gemeinde Pentling wohnende Kinder unbefristet. Die Aufnahme von nicht in der Gemeinde Pentling wohnenden Kindern kann unter Einhaltung einer angemessenen Frist widerrufen werden, wenn der Platz für ein in der Gemeinde Pentling wohnendes Kind benötigt wird. Kinder, die mangels freier Plätze nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen. Bei freiwerdenden Plätzen erfolgt die Besetzung als Erstes nach der Dringlichkeit und ansonsten nach dem Zeitpunkt der Aufnahme in die Vormerkliste.