Buchungsmöglichkeiten und Betreuungsgebühren

Die Eltern werden finanziell vom Freistaat Bayern entlastet. Der Kindergartenbeitrag ermäßigt sich um 100€ monatlich, unabhängig vom Einkommen der Eltern ohne Antragstellung. Der Zuschuss wird stets ab 01.09. des Jahres angerechnet, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet.

Die Gebühren entstehen mit der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung. Sie werden jeweils am Ende eines Monats fällig. Der Betrag wird für die Monate September – August (12 Monate) erhoben. In besonderen Fällen übernimmt das Kreisjugendamt Regensburg die Kosten. Antragsformulare erhalten Eltern in der Gemeinde Pentling oder bei der Kindergartenleiterin.

In diesen Beiträgen ist die Gebühr für das Beschäftigungsmaterial und ein Unkostenbeitrag für Getränke in Höhe von 10,00€ enthalten. Für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie, das gleichzeitig einen Kindergarten der Gemeinde besucht, wird eine Geschwisterermäßigung von 50 v.H. gewährt.

Gebühren für das Mittagessen

Das Mittagessen in Höhe von 4,00€ (Stand 01.03.2023) wird jeden Montag um 8.30 Uhr für die ganze Woche bestellt. Bei Erkrankung oder Fehltag des Kindes wird das Mittagessen nicht berechnet, sofern Eltern ihr Kind rechtzeitig abmelden (montags 8.15 Uhr).